Was ist ein Taschenmesser? Okay, die Frage ist albern. Sicher hast du schon als Teeny und gar Kind ein Klappmesser dein eigen genannt. Doch manche dieser Messer sind nach deutschem Recht verboten.
Klappmesser, Schließmesser, Fixiermesser: Das Taschenmesser hat viele Namen. Die Österreicher sagen auch Feitel bzw. (früher) Veitel, die Schweizer wieder Sackmesser oder Sackhegel. Wobei dir diese Begriffe auch als Süddeutscher bekannt sein dürften. So oder so: Die Klinge ist bei einem Taschenmesser generell in das Heft einklappbar. So kannst du das Messer ohne jede Gefahr transportieren. Davon ab passt das Messer so in jede Hosen- oder Jackentasche.
Klappmesser gab’s schon vor Christus
Eine Erfindung der Neuzeit ist das Messer allerdings nicht. Ohne Witz: Das älteste, jemals entdeckte Klappmesser ist auf 600 bis 500 vor Christus (!) datiert. Somit wäre das Messer gut 2.500 Jahre alt. Entdeckt wurde das Werkzeug jedenfalls in Hallstatt im Salzkammergut in Österreich. Das Urzeit-Taschenmesser stammte von den Kelten und besaß neben einem Heft aus Knochen bereits eine Klinge aus Eisen. Oha…
Auch die Römer kannten das Klappmesser. Produziert aus Bronze waren diese „Römer-Klappmesser“ jedoch ohne Verriegelungsmechanismus. Entsprechend mussten die Römer das Messer mit der Hand offenhalten. Wirklich praktisch klingt das nicht. Im (angeblich so finsteren) Mittelalter gab es dann klappbare Bauernmesser. Deren Klinge lief in einem Erl aus und war mit einem Holzgriff verbunden. Ausgeklappt umschloss die Hand dann Erl und Griff, womit das Messer fixiert war. Eingeklappt lag die Klinge dagegen in einem Schlitz im Griff. Clever ebenso wie simpel…
In Spanien ist wieder das Navaja legendär, das im 16. Jahrhundert in Andalusien entstand. Die Südfranzosen entwickelten das Navaja zum Laguiole weiter, das bis heute im gleichnamigen Ort Laguiole gefertigt wird. Die Schweizer führten 1891 ein Taschenmesser für ihre Soldaten ein. Dieses entwickelte sich 1897 zum heute legendären Schweizer Offiziersmesser. Die ersten 15.000 Modelle fertigte allerdings die deutsche Messermanufaktur Wester & Co. in Solingen. Erst Ende 1891 baute Karl Elsener in Ibach-Schwyz eine Schweizer Produktion auf. Aus dieser ging später Victorinox hervor. Das erste Modell des Schweizer Offiziersmesser hatte übrigens noch Griffschalen aus geschwärzten Eichenholz.
Was ist ein Taschenmessers? Vor- & Nachteile
Die Vorteile des Messers sind eigentlich schon genannt. Das Taschenmesser ist klein, handlich und sicher zu transportieren. Die Klinge ist schnell eingeklappt bzw. bei Bedarf ausgeklappt. Eine Scheide brauchst du nicht.
Auf der anderen Seite ist das Klappmesser wegen dem nötigen Gelenk deutlich weniger stabil als ein Fahrtenmesser, Jagdmesser oder Bowiemesser. Davon ab kann es ausleiern. Zum Beispiel durch einen seitwärtigen Druck auf die Messerbacken. Oder durch einem gratwärtigen Druck auf Schneide und Rücken. Dann wackelt irgendwann die Klinge. Zu starke Belastung kann außerdem den Verriegelungsmechanismus zerstören. Damit ist das Risiko einer Verletzung deutlich höher als bei einem Messer mit feststehender Klinge.
Vorteile Taschenmesser
- kleine kompakte Bauweise
- sehr sehr handlich
- sicherer Transport
- keine Scheide nötig
Nachteile Taschenmesser
- Gelenk reduziert Stabilität
- eventuell Ausleiern der Klinge
- mögliches Versagen der Verriegelung
- höheres Verletzungsrisiko
Zweihandmesser und Einhandmesser
Die Einteilung der verschiedenen Klappmesser erfolgt übrigens nach zwei Kriterien. „Was ist ein Taschenmesser“ entscheidet sich erstens nach Art der Verriegelung. Zweitens nach Art der Öffnung. Die Verriegelung ist weniger interessant. Hier gibt es das Schwenkerlmesser, das lediglich durch Reibung geschlossen wird. Sowie das Rutschgelenkmesser mit einer Feder, die auf das Gelenk drückt und die Klinge in Position hält.
Viel interessanter – vor allem rechtlich – ist die Einteilung nach Art der Öffnung. Denn zum einen gibt es Zweihandmesser, die du nur zweihändig öffnen kannst. Zum zweiten Einhandmesser, das du tatsächlich nur mit einer Hand öffnen kannst.
Bei der zweihändigen Variante musst du mit einer Hand das Messer (Heft) halten. Mit der anderen klappst du die Klinge. Das erfolgt entweder durch den Nagelhau (Daumennagelschlitz) oder mit dem stumpfen Ende der Klinge. Die Klinge des Einhandmessers ist dagegen mit
- einer Bohrung (Daumenloch, Auge, Öse),
- einem Noppen (Daumenstift, Pin) oder
- einem Hebel (Flipper)
versehen. So musst du lediglich mit dem Daumen Druck ausüben und kannst das Messer ohne große Anstrengung aufklappen. Apropos: Messer ohne mechanische Arretierung gelten nicht als Einhandmesser. Bei diesen fehlt das Merkmal der „feststellbaren Klinge“.
Das ist durchaus interessant. Denn laut Waffengesetz § 42a gilt für Einhandmesser ein Führungsverbot. Mehr Infos findest du unter Messer und Waffengesetz.
Was ist ein Taschenmesser: Der Aufbau
Der Aufbau eines Taschenmessers – egal welche Verriegelung oder ob Einhand- oder Zweihandmesser – ist übrigens immer gleich. Der Griff, beim Messer Heft genannt, besteht in der Regel aus zwei (oder mehr) Platinen. In diese liegen eingeklappt die Klingen und Werkzeuge. Damit sind diese wie gesagt sicher zu transportieren. Die Platinen sind wieder von Griffschalen umgeben. Von den Materialien gibt es quasi keine Grenzen. Holz, Bein und Horn sind günstige Optionen. Perlmutt, Elfenbein, Messing, Silber oder Gold teure.
Das eigentliche Thema ist jedoch die Klinge. Die Klinge bzw. Klingenform hängt vom Gebrauch des Messers ab. Typisch ist allen Klingen die einseitig geschliffene Schneide. Auf oder in der Klinge ist außerdem die Öffnungshilfe angebracht. Oft ist die Klinge obendrein mit einer Daumenauflage versehen, welche den Halt verbessern soll. Diese Auflage zeigt sich mit einer Riffelung oder Erhöhung des Klingenrückens.
Ebenfalls typisch für ein Taschenmesser sind Gelenk und Arretierung bzw. Verriegelung. Speziell bei der Arretierung gibt es zig Optionen. Zum Beispiel Schlitzring, Rückenfeder, Wippe, Seitenfeder, Griffschalen- oder Bolzen-Verriegelung.
Taschenmesser: Rechtslage in Deutschland
Die Frage „Was ist ein Taschenmesser?“ ist damit geklärt. Doch halt, wie schaut das Messer rechtlich aus? Die wichtigste Info: Das Taschenmesser ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Ausnahme: Einhandmesser. Diese sind nach WaffG § 42a verboten.
Die Crux: Kauf und Besitz sind legal. Das Führen außerhalb deiner Wohnung – ergo in der Öffentlichkeit – dagegen nicht. Es gibt allerdings Ausnahmen. Zum Beispiel bestimmte Berufe. Als Feuerwehrmann oder Bergretter darfst du bei der Ausübung deiner Arbeit ein solches Messer verwenden. Gleiches gilt für Brauchtumspflege, Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck. Letzteres dürfte Trekking, Bushcraft und Survival einschließen. Wohlgemerkt: dürfte. Ein Freischein ist diese Aussage also nicht. Wichtig: Selbstverteidigung gilt NICHT als allgemein anerkannter Zweck.
Dennoch darfst du ein Einhandmesser auch außerhalb deiner vier Wände dabei haben. Dann aber in einem verschlossenen Behältnis. Was das wieder genau heißt, ist allerdings selbst unter Juristen umstritten. Manche meinen, ein Rucksack reicht. Andere meinen, dass ein Schloss vor dem „Behältnis“ sein muss. Obacht gilt zudem im Auto. Hast du ein Einhandmesser offen im Fahrzeug liegen, gibt das bei einer Verkehrskontrolle Ärger. Selbst, wenn das Einhandmesser als Rettungsmesser mit Glasbrecher und Gurtschneider ausgestattet ist.
Die Aussagen zur rechtlichen Situation in Deutschland stellen keine Rechtsberatung dar. Die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Informationen ist daher ohne jede Gewähr.
Mehr zum Thema Einhandmesser bzw. generell Messer und Recht findest du hier!
FAQ: Typische Fragen zum Klappmesser
Ist das Taschenmesser erlaubt?
Die Antwort findest du unter „Rechtslage in Deutschland“ (siehe oben). Noch mal kurz und knapp: Das Zweihandmesser ist erlaubt, das Einhandmesser nicht. Wobei es lediglich um das Führen in der Öffentlichkeit geht, nicht um den Kauf oder Besitz.
Taschenmesser: Flugzeug & Handgepäck
Die Frage: Darf ein Taschenmesser ins Handgepäck? Antwort: Jein. Laut EU dürfen „Messer mit einer Klingenlänge mit über 6 cm“ NICHT ins Handgepäck. Heißt im Umkehrschluss: Messer mit einer Klingenlänge unter 6 cm darfst du sehr wohl im Handgepäck mitnehmen. Zumindest innerhalb der EU. Was übrigens auch für Scheren gilt. Unter 6 cm Klingenlänge ja, über 6 cm Klingenlänge nein. Dennoch solltest du von der Idee absehen. Erstens spielen manche Flughäfen bei der EU-Regel nicht mit. München oder Hannover zum Beispiel verbieten generell „spitze Gegenstände aller Art“ im Handgepäck. Zweitens hat ein Messer einfach nichts in einem Flugzeug zu suchen.
Taugen Taschenmesser für outdoor?
Kommt drauf an. Für „feine“ Arbeiten langt ein gutes Klappmesser allemal. Für „grobe“ Dinge wie Holz machen oder eine Konserve öffnen ist das Taschenmesser auf Dauer weniger geeignet. Diese Arbeiten gehen irgendwann zu Lasten des Gelenks, womit das Messer regelrecht ausleiert. Bei solchen Arbeiten ist ein Fahrtenmesser deutlich besser. Zumal diese mit ihren durchgehenden und stabilen Klingen sicherer sind.
Was sind die besten Taschenmesser?
Gute Produkte findest du bei den Solinger Marken Böker und Herbertz. Außerdem bei Victorinox, Stichwort Schweizer Offiziersmesser. Ebenfalls gute Taschenmesser fertigen Laguiole, Opinel oder Fällkniven. Tatsächlich gibt es zig weitere (sehr) gute Marken
Was kostet ein (gutes) Taschenmesser?
Günstige Modelle bekommst du ab sechs sieben Euro. Was die taugen, sei allerdings dahin gestellt. Doch selbst für ein Markenprodukt musst d nicht so viel ausgeben. Gute Taschenmesser sind so ab 20, 30 Euro erhältlich.